Rechtsanwälte

Rechtsanwalt & Notar a.D.
Kay Bartling

Als gebürtiger Kieler hat Rechtsanwalt und Notar a.D. Kay Bartling in Kiel sein Abitur absolviert und im Jahre 1977 das erste Staatsexamen abgelegt. Nach anschließendem Referendariat unter anderem mit Station an der Verwaltungshochschule in Speyer folgte 1980 das zweite Examen und im direkten Anschluss die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Neumünster.

Von 1984 bis 1993 übte er seine Tätigkeit zusammen mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Sympher aus. Von 1993 – 2010 ist er Vorsitzender der Vereinigung der Neumünsteraner Rechtsanwälte gewesen.

Kay Bartling kennt das „neue“ Familienrecht von 1977 quasi seit Anbeginn und berät und vertritt seine Mandanten nicht nur im eigentlichen Scheidungsverfahren, sondern auch in den jeweiligen Folgesachen wie zum Beispiel Unterhalt, Umgangsregelung, Hausratsteilung, Zugewinn und Versorgungsausgleich.

Des Weiteren ist er als Rechtsanwalt und Notar a.D. schwerpunktmäßig im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätig. Dabei vertritt er Vermieter wie auch Mieter und berät in Fragen wie Erhebung von Räumungsklagen, Kontrolle von Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungsverfahren, Entwerfen von Mietverträgen und auch Überprüfung deren Wirksamkeit.

Im Erbrecht vertritt Rechtsanwalt Kay Bartling Sie zum Beispiel bei der Durchsetzung von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen gegenüber Erben bzw. Miterben, der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Auslegung von Testamenten und Durchsetzung von Ansprüchen.

Rechtsanwältin & Notarin
Nadine Schaefer

- Fachanwältin für Familienrecht -

Die in Kiel geborene Rechtsanwältin und Notarin Nadine Schaefer wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Flensburg Ende 2010 als Rechtsanwältin zugelassen. 

Seit Anfang 2011 ist sie gemeinschaftlich mit Rechtsanwalt und Notar a.D. Kay Bartling in Neumünster tätig und 2016 trat Herr Rechtsanwalt Hanno Bartling hinzu. Rechtsanwältin Nadine Schaefer hat sich auf den Bereich des Familienrechts spezialisiert und ist seit Ende 2016 Fachanwältin für Familienrecht. 

Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht. Auf diesem Gebiet hat Rechtsanwältin Nadine Schaefer die theoretische Fachanwaltsausbildung erfolgreich abgeschlossen. 

Darüber hinaus betreut sie insbesondere Mandate im Vertragsrecht, Kaufrecht und im Grundstücksrecht. Hierbei vertritt Frau Rechtsanwältin Schaefer neben einer Vielzahl von mittelständischen Unternehmen ebenso die rechtlichen Interessen von Verbrauchern. 

Rechtsanwältin Nadine Schaefer ist stellvertretende Vorsitzende der Vereinigung der Rechtsanwälte in Neumünster und Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins. 

Rechtsanwalt und Notar
Hanno Kay Bartling

Rechtsanwalt Hanno Kay Bartling ist gebürtiger Neumünsteraner.

Nach dem Abitur begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock, welches er 2014 mit Erfolg beendete.

Im Anschluss daran begann er seine Tätigkeit als Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Rostock und beendete dieses ebenfalls  erfolgreich mit dem Bestehen des Zweiten Juristischen Examens.

Bereits während des Studiums und der Zeit als Rechtsreferendar entschied sich Hanno Kay Bartling für die spätere Tätigkeit als Rechtsanwalt und legte dementsprechend die Ausbildungsschwerpunkte in diese Bereiche.

Seit 2016 übt er in Neumünster seinen Beruf als Rechtsanwalt gemeinsam mit Rechtsanwalt und Notar a.D. Kay Bartling sowie Rechtsanwältin Nadine Schaefer aus.

Seine Haupttätigkeitsfelder liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht- und  Ordnungswidrigkeitenrecht , der Abwicklung von Unfallschäden, dem Allgemeinen Zivilrecht sowie dem Strafrecht.

Rechtsanwalt Hanno Kay Bartling ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein

Unsere Kosten

Grundlage der Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit ist grundsätzlich das seit dem 01.07.2004 geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin sind alle Gebührensätze genau geregelt.
Im Einzelfall treffen wir im Rahmen der gesetzlichen Regelung Gebührenvereinbarungen über Zeit- oder Pauschalhonorare.