Auf dem Gebiet des Wohnraum- und Gewerbemietrechts vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter bei Abmahnungen und Kündigungen sowie in Räumungsprozessen mit anschließender Zwangsvollstreckung.

In diesem Zusammenhang prüfen wir für Sie die mietvertraglichen Bestimmungen auf deren Wirksamkeit und klären Rechtsprobleme bei Streit um beispielsweise Renovierungen und Schönheitsreparaturen.

Wir beraten bei der Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen ebenso wie bei Mietminderungen und hinsichtlich Nebenkostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen und setzen diese für Sie außergerichtlich oder gerichtlich durch.

Ein Großteil unserer Tätigkeit liegt im Forderungsmanagement, d.h. in der Durchsetzung von ausstehenden Mietzahlungen und Abrechnungsrückständen.

Wir bieten Ihnen auch im Wohnungseigentumsrecht ein breites Spektrum anwaltlicher Unterstützung wie zum Beispiel bei der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen sowie Durchsetzung von Hausgeldzahlungen und Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Wohnungseigentums.