Familienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Familienrechts. Neben Fragen der Eheschließung vertreten wir Sie vor allem im Verfahren der Scheidung vor dem Familiengericht und bei ehevertraglichen Regelungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Wir prüfen Unterhaltsansprüche für Sie in Bezug auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt ebenso wie Kindesunterhaltsansprüche und Elternunterhalt und zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Durchsetzung oder auch zur Abwehr auf.

Darüber hinaus gehören die vielzähligen vermögensrechtlichen Problemstellungen betreffend den Zugewinnausgleich, die weitere Nutzung der Ehewohnung, gemeinsame Verbindlichkeiten sowie die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats und des Versorgungsausgleichs zu unserem Aufgabenbereich.

Gleichermaßen vertreten wir Ihre Interessen bei der Beendigung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften und allen damit zusammenhängenden Fragen.

Das Familienrecht beinhaltet auch Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts. Hierbei steht im Interesse des Kindeswohls eine effektive und alltagstaugliche Problemlösung im Vordergrund, die es allen Beteiligten ermöglicht, mit der veränderten Situation aufgrund der Trennung umzugehen.

Auch stehen wir Ihnen bei der Klärung einer Vaterschaft im Vaterschaftsfeststellungs- oder Vaterschaftsanfechtungsverfahren sowie bei Adoptionsfragen kompetent zur Seite.