Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts beraten wir Sie bei der Testamentsgestaltung und bei erbvertraglichen Vereinbarungen. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihr Vermögen entsprechend Ihren Vorstellungen an Ihre Erben weitergeben können.

Wir vertreten Sie auch bei der Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen und Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen, insbesondere bei der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, um zunächst die Höhe des Nachlasses in Erfahrung zu bringen.

Neben der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften übernehmen wir auch die Vertretung in allen gerichtlichen Erbstreitigkeiten.

Zunehmende Relevanz haben in diesem Zusammenhang auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, bei denen wir ihnen auch gerne beratend und gestaltend zu Seite stehen.