Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitnehmer im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei der Verteidigung gegen Kündigungen im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht sowie allen damit zusammenhängenden Ansprüchen wie z.B. der Urlaubsabgeltung und dem Arbeitszeugnis.
Gleichermaßen beraten wir bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Auflösungsverträgen sowie der Vereinbarung von Abfindungen.

Im bestehenden Arbeitsverhältnis helfen wir beispielsweise bei der Durchsetzung von ausstehenden Lohnansprüchen und der Vergütung von Überstunden. Ferner stehen wir Ihnen bei einer Abmahnung oder Versetzung zur Seite.

Auf Arbeitgeberseite betreuen wir Unternehmen insbesondere bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Wir entwickeln Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und beraten ferner bei der Überführung von Arbeitsverhältnissen anlässlich eines Betriebsübergangs.